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OLG Stuttgart, 07.12.1971 - 12 U 55/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 380
- VersR 1972, 652
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71
Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …
Eine solche Beurteilung kann geboten sein, wenn das Einziehungsverfahren auf ein Zusammenwirken von Rechtsanwalt, Bank und "Unfallhelfer" ausgerichtet ist und nach der Anlage der Geschäftsbeziehungen eine Mitwirkung des Geschädigten gar nicht erwartet wird, so dass es in Wahrheit die Bank ist, die in Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten eines solchen "Ringes" die Forderungen einziehen lässt, und die Person des Geschädigten als Auftraggeber und Kläger im etwaigen Haftpflichtprozess nur zur Umgehung des Art. 1 § 1 RBerG vorgeschoben ist (im Ergebnis ähnlich: OLG Stuttgart AnwBl 1971, 214; OLG Karlsruhe VersR 1973, 66; KG VersR 1973, 234; demgegenüber OLG Stuttgart VersR 1972, 380 mit ablehnender Anmerkung von Weyert VersR 1972, 652; vgl. ferner OLG Düsseldorf VersR 1973, 639, 640; Fischer, Probleme der organisierten Unfallfinanzierung in VersR 1973, 595; sowie zu den standesrechtlichen Fragen auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer in AnwBl 1971, 133; Heinrich, Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Unfallhilfe in: Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer 1972, 63).